Frühzeitiges Erkennen von Risiken erleichtert die Steuerung Ihres Unternehmens.

Umsetzung von FIDLEG und FINIG

Seit dem 1. Januar 2020 sind die Vermögensverwalter in der Schweiz zum ersten Mal einer staatlichen Aufsicht unterstellt und es gelten neue Bewilligungs- und Aufsichtsvorschriften:

  • Anschluss an eine Aufsichtsorganisation (AO)
  • Pflicht zur Kundensegmentierung
  • Verhaltenspflichten sowie Pflicht zu Best Execution
  • Angemessenheits- und Eignungsprüfung bei der Vermögensverwaltung bzw. Vermögensberatung
  • Pflicht zur Dokumentation und Rechenschaft
  • Transparenz- und Sorgfaltspflichten
  • Erstellung von Basisinformationsblättern für das Anbieten von Finanzinstrumenten an Privatkunden
  • Eintrag in das Beraterregister für Kundenberater (alle Finanzberater oder Finanzplaner, welche nicht direkt der FINMA oder einer AO unterstellt sind)
  • Anschluss an eine Ombudsstelle

fimPlatform unterstützt ihre Kunden bei der Erfüllung der neuen Vorschriften, erstellt die erforderlichen Dokumentationen, nimmt die Anmeldungen vor und holt sämtliche Bewilligungen ein.