Umsetzung von FIDLEG und FINIG
Seit dem 1. Januar 2020 sind die Vermögensverwalter in der Schweiz zum ersten Mal einer staatlichen Aufsicht unterstellt und es gelten neue Bewilligungs- und Aufsichtsvorschriften:
- Anschluss an eine Aufsichtsorganisation (AO)
- Pflicht zur Kundensegmentierung
- Verhaltenspflichten sowie Pflicht zu Best Execution
- Angemessenheits- und Eignungsprüfung bei der Vermögensverwaltung bzw. Vermögensberatung
- Pflicht zur Dokumentation und Rechenschaft
- Transparenz- und Sorgfaltspflichten
- Erstellung von Basisinformationsblättern für das Anbieten von Finanzinstrumenten an Privatkunden
- Eintrag in das Beraterregister für Kundenberater (alle Finanzberater oder Finanzplaner, welche nicht direkt der FINMA oder einer AO unterstellt sind)
- Anschluss an eine Ombudsstelle
fimPlatform unterstützt ihre Kunden bei der Erfüllung der neuen Vorschriften, erstellt die erforderlichen Dokumentationen, nimmt die Anmeldungen vor und holt sämtliche Bewilligungen ein.